Das Ende der Verantwortlungslosigkeit: Der Präzedenzfall Saúl Luciano Lliuya vs. RWE
Mit seinem Urteil erkennt das OLG Hamm grundsätzlich die zivilrechtliche Haftung großer Emittenten für klimabedingte Schäden an. Es stellt klar, dass die Folgen fossiler Geschäftsmodelle seit Mitte der 60er Jahre vorhersehbar waren und erhebliche Beiträge zum Klimawandel rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigungen begründen können, selbst wenn die Emissionen genehmigt waren. Damit
setzt das Gericht zentrale Weichen für zivilrechtliche Ansprüche gegen Großemittenten.