Presse
Stand des Verfahrens
Am 17. und 19. März fand die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht in Hamm statt. Dabei ging es um die erste Beweisfrage: inwieweit ist das Grundstück des Klägers von einem Flutrisiko betroffen. Hier finden Sie unsere Pressemitteilung vom 19. März.
Eine Gerichtsentscheidung über die nächsten Schritte im Verfahren erfolgen am 14. April 2025 am OLG Hamm.
Den bisherigen Verlauf des Verfahrens finden Sie in unserer Timeline (Link).
Pressemitteilungen
Aktuelles
Klimaklage Saúl Luciano Lliuya gegen RWE: Wichtiges Präzedenzurteil in Reichweite
Durchbruch für von Klimarisiken bedrohte Menschen möglich: Gericht macht erneut deutlich, dass große Emittenten für Klimarisiken haftbar gemacht werden können. Ob im konkreten Fall des Klägers ausreichende wissenschaftliche Evidenz eines Flutrisikos vorliegt, um eine Haftbarkeit von RWE herbeizuführen, bleibt noch offen. Oberlandesgericht Hamm kündigt Entscheidung für 14. April an.
Mehr lesenSaúl Luciano Lliuya gegen RWE: Klimaklage geht in entscheidende Phase
Am kommenden Montag und Mittwoch (17. und 19.3.) wird das Oberlandesgericht Hamm die zivilrechtliche Klimaklage des peruanischen Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE erneut verhandeln.
Mehr lesenSaúl Luciano Lliuya gegen RWE: Klimaklage wird im März verhandelt
In der Klimaklage des peruanischen Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE wird am 17. und 19. März eine lange erwartete mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Hamm (OLG) stattfinden.
Mehr lesenDas lang erwartete Gutachten liegt vor
Über ein Jahr nach dem gerichtlichen Ortstermin in der peruanischen Andenstadt Huaraz liegt nun das Gutachten über das Flutrisiko und die Betroffenheit des Grundstücks des Klägers Saúl Luciano Lliuya vor. Das mehr als 200 Seiten umfassende Dokument wurde von einem gerichtlichen Sachverständigen erstellt und bildet die Grundlage für die nächsten Schritte in der Klimaklage des peruanischen Bergführers gegen den Energiekonzern RWE.
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FAQs
FAQ
Saúl Luciano Lliuya erfährt als Kleinbauer und Bergführer seit vielen Jahren die Folgen des Klimawandels in den peruanischen Hochanden. Der Gletschersee Palcacocha, der einige Kilometer oberhalb der Stadt Huaraz liegt, ist allein seit 2003 um mehr als das Vierfache und seit 1970 um das 34-fache angewachsen. Durch den Klimawandel steigt das Risiko, dass sich große Eisblöcke von den Gletschern lösen und in den See stürzen. Dies würde eine verheerende Flutwelle und eine meterhohe Überschwemmung in der Stadt verursachen. In der Gefahrenzone leben über 50.000 Menschen.
2014 sprachen Saúl Luciano Lliuya und sein Vater mit einem örtlichen landwirtschaftlichen Berater über die Auswirkungen des Klimawandels in ihrer Region Sie fragten ihn, warum nicht die Hauptverursacher des Klimawandels für dessen Folgen zur Verantwortung gezogen werden. Es sei ungerecht, dass die dort lebenden Menschen die Risiken alleine tragen müssen, obwohl sie kaum oder gar nicht zum Klimawandel beitragen. Den Schutz müssten eigentlich die Verursacher - wo auch immer sie seien - gewährleisten.
Der Landwirtschaftsberater stellte daraufhin den Kontakt zwischen Saúl Luciano Lliuya und Germanwatch her. Ihm war die Arbeit der Organisation zum Thema Klimagerechtigkeit bekannt und er wusste, dass Mitarbeitende zu der im Dezember 2014 in Lima angesetzten COP vor Ort sein würden. Es wurde ein Treffen organisiert und die Möglichkeit einer Muster-Klage gegen große Mitverursacher des Klimawandels diskutiert. Germanwatch stellte den Kontakt zu der deutschen Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen her. Nach ihrer anwaltlichen Beratung entschied sich Saúl für eine Klage gegen den größten Emittent Europas, RWE. Die Klage wurde im November 2015 eingereicht.
Saúl Luciano Lliuya fordert in seiner Klage, dass RWE sich an der Finanzierung von Schutzmaßnahmen an dem Palcacocha Gletschersee in einer Größenordnung beteiligt, die dem Anteil des Unternehmens an der Verursachung des globalen Klimawandels entspricht (ca. 0,5%). Die Konstruktion eines Schutzdammes am See kostet ca. 4 Mio. Dollar. RWE soll dementsprechend ca. 20.000 Dollar beisteuern. RWE müsste nur zahlen, wenn das Projekt von den Behörden umgesetzt und der Kläger mit entsprechenden Kosten belastet wird. Er müsste also den Beitrag zu den Schutzmaßnahmen zahlen und den Betrag von RWE zurückfordern.
Falls es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist einen Beitrag zu den Maßnahmen am See von RWE zu erstreiten, fordert der Kläger darüber hinaus Unterstützung für Maßnahmen, um sein Haus gegen das Flutrisiko zu stärken.
Wichtig war Saúl Luciano Lliuya von Anfang an, dass er nicht allein von einer solchen Klage profitieren wollte. Im Vordergrund steht für ihn
- der Schutz seiner Stadt und der Menschen in Huaraz und der Region vor den Gefahren des Klimawandels – mittelfristig steht das Gletscherflutrisiko im Vordergrund, längerfristig gibt es große Sorgen, dass der Gletscherrückgang zu Wasserknappheit führen kann,
- die Bevölkerung vor Ort auf die bestehenden Risiken hinzuweisen und mit ihnen Strategien zur Abhilfe und Anpassung zu entwickeln (u.a. in Zusammenarbeit mit der lokalen NGO Wayintsik
- die peruanischen Behörden zur Verantwortung zu ziehen, damit diese ihren Vorsorge- und Schutzpflichten nachkommen
- einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den sich andere Klimawandel-Betroffene vor Gericht berufen können und der zusätzlichen Druck auf die Politik aufbaut.
Anspruchsgrundlage ist §1004 Bürgerliches Gesetzbuch, die allgemeine Vorschrift des deutschen Zivilrechts zum Schutz gegen Eigentumsstörungen.
Abs. 1: Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.
Der Paragraf 1004 wird in der Praxis normalerweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten angewendet. Im Fall RWE hat das OLG Hamm entschieden, dass der Klimawandel mit seinen grenzüberschreitenden Auswirkungen eine Art globales Nachbarschaftsverhältnis herbeigeführt hat. In diesem Fall sind es ungefähr 10.000 Kilometer Luftlinie, die der Hauptsitz von RWE in Essen vom Kläger Saúl Luciano Lliuya in den peruanischen Anden trennt.
RWE bezeichnet sich selbst als größten CO2-Einzelemittenten in Europa. Es ist eins der 100 Unternehmen, die gemeinsam für 70% der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Studien zufolge ist RWE allein für knapp 0,5% der menschgemachten Emissionen seit Beginn der Industrialisierung verantwortlich. RWE verfeuert auch heute noch Kohle und kurbelt damit die Klimakrise an.
- 2015: Einreichung der Klage beim Landgericht Essen. Gericht stuft Klage als „Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung“ ein.
- 2016: RWE bestreitet die eigene Verantwortung für Klimaschäden in den Anden und leugnet das Flutrisiko. In der Klageerwiderung behaupten die Anwälte, dass nach deutschem Zivilrecht keine Haftungspflicht bestehe.
Das Landgericht Essen weist die Klage ab mit der Begründung einer fehlenden "rechtlichen Kausalität". Gleichwohl räumte es aber eine mögliche "naturwissenschaftliche Kausalität" ein. - 2017: Saúl Luciano Lliuya legt beim Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen das abschlägige Urteil des Landgerichts Essen ein.
Während der mündlichen Verhandlung stellt das Gericht fest, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützen. Es folgt die Entscheidung zum Eintritt in die Beweisaufnahme - ein Stück Rechtsgeschichte wird geschrieben! - 2018: Das Oberlandesgericht Hamm weist zwei Gegendarstellungen der Anwälte von RWE gegen den Beweisbeschluss klar zurück und stellt erneut fest: Klimaschäden können eine Unternehmenshaftung begründen.
Zwei Sachverständige werden bestellt und beginnen mit der Arbeit am Gutachten zur 1. Beweisfrage: Besteht eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung des Hausgrundstücks des Klägers? - 2019: Das Oberlandesgericht Hamm stellt ein Ersuchen an den Staat Peru, die streitgegenständlichen Örtlichkeiten in Huaraz in Augenschein nehmen zu dürfen.
- 2020: Der Ortstermin zur Beweisaufnahme in Huaraz verzögert sich durch die Corona-Krise und die damit verbundenen Reisebeschränkungen weiter.
- 2022: Ortsbesuch in Huaraz. Richter, Rechtsvertreter:innen der Prozessbeteiligten sowie gerichtliche Gutachter:innen reisen nach Peru für die Untersuchung der 1. Beweisfrage (s. FAQ 6).
- 2023: Gerichtlicher Gutachter legt sein Gutachten zur 1. Beweisfrage vor.
Beweisfrage 1: Gibt es ein rechtlich relevantes Flutrisiko?
Es geht darum, ob ein hohes und unmittelbares Flutrisiko für das Haus des Klägers besteht. Laut mehreren wissenschaftliche Studien besteht ein solches Risiko (siehe hier und hier).
Beweisfrage 2: Trägt RWE eine Teilverantwortung für das Flutrisiko?
Es ist unbestreitbar, dass RWE durch die Kohleverbrennung zum Klimawandel beigetragen hat. Laut der Carbon Majors Studie ist das Unternehmen für etwa 0,47% der historischen Emissionen verantwortlich. Eine Untersuchung von 2021 kam zu dem Entschluss, dass der anthropogene Klimawandel für etwa 95% der Gletscherschmelze vor Ort in Peru verantwortlich ist, und damit auch für das resultierende Flutrisiko.
RWE ist sich der Auswirkungen bewusst, die eine Übernahme der Kosten verursachen würde. Vor Gericht haben Anwälte des Unternehmens die Sorge ausgedrückt, dass dies eine Klagewelle gegen Unternehmen auslösen könnte. Im Verfahren leugneten die Anwälte von RWE ein relevantes Flutrisiko in Huaraz und unterstützten die Finanzierung einer fragwürdigen wissenschaftlichen Untersuchung zu dem Thema. RWE hat auch den wissenschaftlich belegten Temperaturanstieg in den Anden infrage gestellt. Wegen mehrfachen Einsprüchen des Unternehmens hat sich das Verfahren bislang verzögert.
Die Verzögerung im Gerichtsverfahren ist angesichts der Gefahrenlage vor Ort besorgniserregend: Am 5. Februar 2019 ging eine Eislawine in den Gletschersee ab und löste 4,5 Meter hohe Wellen aus, die der 7 Meter hohe Damm glücklicherweise halten konnte. Allerdings zeigt das Ereignis, dass der Damm unzureichend ist.
In den letzten Jahren wurden provisorische Schläuche in den Palcacocha-See gelegt, um überschüssiges Wasser abzupumpen und den Wasserpegel zu senken. Weitere Maßnahmen sind in Planung. Seit Beginn des Verfahrens hat Saúl Luciano Lliuya die Wände seines Hauses verstärkt, um einer Flutwelle besser standhalten zu können.
Die Klage ist schon jetzt ein großer Erfolg, denn erstmals hat ein Gericht bejaht, dass prinzipiell ein privates Unternehmen für seinen Anteil an der Verursachung klimabedingter Schäden verantwortlich ist. Dies gilt dann, wenn ein Anteil konkreter Schäden oder Risiken für Privatpersonen oder ihr Eigentum den Aktivitäten des Unternehmens zugeordnet werden kann.
Wenn die zwei Beweisfragen zugunsten des Klägers geklärt werden, ist ein Urteil gegen RWE wahrscheinlich. Dagegen könnte das Unternehmen vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen. Auch wenn Saúl Luciano Lliuya verliert, könnte es zu einer Revision kommen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte es noch mehrere Jahre dauern.
RWE soll nur im Ausmaß seines Beitrags zur Klimaerwärmung in Anspruch genommen werden. Saúl Luciano Lliuya hat ein Schreiben von der verantwortlichen peruanischen Behörde erhalten, dass sie dieses Geld als Teilbetrag für den notwendigen Bau der Schutzmaßnahmen nutzen würde. Neben der Flutsicherungsmaßnahmen am Gletschersee sollte das lokale Risikomanagement ein umfassendes Infrastrukturprojekt zur Sicherung der Wasserversorgung beinhalten. Den lokalen Behörden liegen Planungskonzepte vor, die neben einem neuen Damm mit integriertem Wasserpumpsystem auch Pläne für eine Wasserversorgungsinfrastruktur (wie Reservoirs und Kanäle) umfassen. Die lokale NGO Wayintsik bemüht sich darum, Druck auf die Behörden aufzubauen, sodass das Projekt realisiert wird.
Germanwatch unterstützt diese Klage - vor allem mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - insbesondere wegen ihres Charakters einer Musterklage, um die Verantwortlichkeiten für den Klimawandel und seine Folgen zu klären, vom Klimawandel betroffene Menschen zu unterstützen und zugleich auch den Druck in Richtung eines gebotenen klimapolitischen Umsteuerns weltweit zu befördern. Germanwatch ist nicht Beteiligter des Verfahrens und finanziert abgesehen von der Erstattung von Reisekosten des Klägers nach Deutschland auch keine Gerichts- oder Anwaltskosten.
Die Entscheidung für den mühevollen Weg einer Musterklage hat allein Saúl Luciano Lliuya mit der Anwältin getroffen. Und auch alle weiteren Entscheidungen im Verfahren liegen allein bei ihm und seiner Anwältin.
Die Stiftung hat sich, da es hier um eine dem Gemeinwohl dienende Musterklage geht, bereit erklärt, für notwendige Gutachten sowie die Anwalts- und Gerichtskosten des Klägers aufzukommen und ruft dafür zu Spenden auf. Saúl Luciano Lliuya allein könnte die Anwalts- und Gerichtskosten nicht bezahlen.
Um die Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen, ist Saul Luciano Lliuya auf Spenden angewiesen. Unterstütze den Kläger mit einer Spende, informiere dich und andere über die Folgen des Klimawandels und setze damit ein Zeichen für Klimagerechtigkeit. Unterschreib unsere Mitmach-Kampagne und sende Saúl eine Nachricht.
Der Fall in den Medien
Aktuelles
Klimaklage: Prozess gegen RWE geht weiter
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Vor dem OLG Hamm wird der Klimaprozess gegen RWE fortgesetzt. Ein peruanischer Bauer hatte den Energiekonzern 2015 verklagt.
Zum VideoKleinbauer aus Peru klagt gegen RWE
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Zum VideoWie sicher stürzt der Gletscher?
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Saúl Luciano Lliuya klagt gegen RWE. Im Prozess hängt vieles an der Frage, wie wahrscheinlich ein schmelzender Gletscher sein Haus verwüsten wird.
Zum ArtikelDer peruanische Bauer Saúl Luciano Lliuya verklagt RWE
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Muss RWE für Klimarisiken in anderen Ländern zahlen? Ein Bauer aus Peru könnte vor dem OLG Hamm Rechtsgeschichte schreiben. Und: Mehr als Symbolpolitik? Im Zuge der neuen Schuldenregeln soll das Ziel der Klimaneutralität ins Grundgesetz. (15:25)
https://www.deutschlandfunk.de/david-gegen-goliath-der-peruanische-bauer-sa-l-l…Factsheet

In diesem Factsheet finden Sie alle wichtigen Informationen gebündelt: Die Ausgangslage und Ziele der Klage, einen Rückblick auf die bisher wichtigen Daten und Erfolge sowie Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden.