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Stell Dich an die Seite von Saúl Luciano Lliuya und der Menschen in Huaraz, die von einer Flutkatastrophe bedroht sind.

Historischer Durchbruch mit weltweiter Relevanz bei "Klimaklage"

Saúl Luciano Lliuya gegen RWE: Nach der rechtlichen Debatte folgt nun die wissenschaftliche Beweisführung vor Gericht - Investoren weltweit müssen ab jetzt neue Klagerisiken beachten.

Hamm (30. Nov. 2017). Die heute verkündete Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm für den Eintritt in die Beweisaufnahme im Fall Saúl Luciano Lliuya gegen RWE ist von größter rechtlicher Bedeutung. Erstmals hat ein Gericht bejaht, dass prinzipiell ein privates Unternehmen für seinen Anteil an der Verursachung klimabedingter Schäden verantwortlich ist. Dies gilt dann, wenn ein Anteil konkreter Schäden oder Risiken für Privatpersonen oder ihr Eigentum den Aktivitäten des Unternehmens zugeordnet werden kann.

Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung existiert nach Recherchen der Rechtsanwältin des Klägers, Dr. Roda Verheyen (Hamburg), in ähnlicher Form in mehr als 50 Staaten der Welt. Damit hat die heutige Entscheidung nach Einschätzung der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die die Klage unterstützt, ab sofort erhebliche Auswirkungen für die Rechtspflichten der großen Emittenten weltweit. Das entsprechende Klagerisiko müsse gegenüber den Aktieninhabern mitgeteilt und entsprechende finanzielle Rücklagen gebildet werden - Investoren müssten dieses Risiko bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen, so Germanwatch.

"Schon der Einstieg in die Beweisaufnahme in diesem Fall schreibt ein Stück Rechtsgeschichte", sagte Rechtsanwältin Roda Verheyen. "Das OLG Hamm hat sein Votum aus der mündlichen Verhandlung vom 13. November bestätigt: Großemittenten von Treibhausgasen können für Schutzmaßnahmen gegen Klimaschäden zur Verantwortung gezogen werden. Jetzt können wir endlich im konkreten Fall beweisen, dass RWE das Risiko der Gletscherflut vor Ort mitverursacht hat und weiter mitverursacht."

Der Kläger Saúl Luciano Lliuya erfuhr telefonisch von der Entscheidung - er war nach der mündlichen Verhandlung zurück nach Peru gereist. "Das ist wirklich ein großer Erfolg nicht nur für mich, sondern für alle Menschen hier in Huaraz und anderswo in der Welt, wo Klimarisiken drohen. Die Unternehmen, die erheblich zum Klimawandel beitragen, müssen jetzt auch Verantwortung übernehmen. Ab jetzt geht es darum, den Beitrag von RWE zum Gletscherschwund in Peru auch zu beweisen. Das wird noch ein langer Weg. Aber als Bergsteiger bin ich lange, steinige Wege gewohnt."

Klaus Milke, Vorsitzender der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, erklärt: "Wir gratulieren Saúl Luciano Lliuya. Er wollte sich nicht einfach zum Opfer machen lassen und hat durch diesen Präzedenzfall schon jetzt vielen vom Klimawandel betroffenen Menschen Hoffnung gemacht. Es ist aber sicher keine Dauerlösung, dass die verletzlichsten Menschen weltweit nun alle ihr Recht mit Einzelklagen einfordern müssen. Wir setzen darauf, dass die Politik nun endlich den Schutz der betroffenen Menschen ernsthaft anpackt und die Verursacher in die Pflicht nimmt."

Die Entscheidung etabliert mit solider Begründung die rechtliche Kausalität für solche Fälle, die bislang nicht akzeptiert worden war, und zwar vor allem unter Rückgriff auf eine negative Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum sauren Regen aus 1987.

Für den konkreten Fall heißt das, dass das Verfahren nun in die nächste Etappe geht - die Beweisaufnahme. Nachdem die rechtliche  Begründung für diesen Fall vom Gericht akzeptiert ist, geht es nun darum, die konkreten Behauptungen des Klägers vor Gericht zu belegen: Ist das Haus von Saúl Luciano Lliuya tatsächlich akut bedroht durch eine Gletscherflut? Betragen die historischen Emissionen von RWE tatsächlich etwa ein halbes  Prozent der globalen Emissionen seit Beginn der Industrialisierung? Und kann bewiesen werden, dass dieser Anteil an den Emissionen zum Risiko einer Überflutung beigetragen hat? Diese und weitere Fragen werden nun eine Rolle spielen.

Diese Meldung ist ursprünglich am 30.11.2017 bei Germanwatch erschienen

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