Werde Teil der globalen Nachbarschaft

Stell Dich an die Seite von Saúl Luciano Lliuya und der Menschen in Huaraz, die von einer Flutkatastrophe bedroht sind.

Rechtliches

Am 24. November 2015 reichte der Bergführer und Bauer Saúl Luciano Lliuya, vor einem deutschen Zivilgericht eine Klage gegen den Energiekonzern RWE ein. Sein Haus ist durch eine Flutwelle des anwachsenden Gletschersees Palcacocha bedroht. Die Ursache dafür ist der Klimawandel, den RWE durch sein Geschäftsmodell mitverursacht. Mit der Klage verlangt erstmals ein vom Klimawandel Betroffener von einem der größten Treibhausgasemittenten in Europa, dass sich das Unternehmen an dringend notwendigen Schutzmaßnahmen beteiligen soll.

In der Anklageschrift heißt es: "Festzustellen, dass die Beklagte verantwortlich ist, entsprechend ihres verhältnismäßigen Anteils an der Beeinträchtigung in Höhe von 0,47 % Kosten für geeignete Schutzmaßnahmen zu übernehmen, soweit diese durch den Kläger oder Dritte Personen durchgeführt werden, um das Eigentum des Klägers vor einer Gletscherflut aus dem Palcacocha See zu schützen, insoweit wie der Kläger durch diese Kosten belastet wird."

Ein Präzedenzfall

Saúl Luciano Lliuya mit den Rechtsanwältinnen Dr. Roda Verheyen und Clara Goldmann beim Oberlandesgericht Hamm zur Klimaklage gegen RWE.

Saúl Luciano Lliuya mit den Rechtsanwältinnen Dr. Roda Verheyen und Clara Gold<mann beim Oberlandesgericht Hamm zur Klimaklage gegen RWE.

Am 30. November 2017 stellte das Oberlandesgericht Hamm (OLG) fest, dass es einen zivilrechtlichen Anspruch auf der Grundlage  des "Nachbarschaftsparagraphen" 1004 BGB gegen den Energiekonzern RWE grundsätzlich für möglich hält und entschied den Eintritt in die Beweisaufnahme.

Mit diesem Beschluss schrieb das Gericht Rechtsgeschichte!

 

Erstmals hat ein Gericht bejaht, dass prinzipiell ein privates Unternehmen für seinen Anteil an der Verursachung klimabedingter Schäden verantwortlich ist. Dies gilt dann, wenn ein Anteil konkreter Schäden oder Risiken für Privatpersonen oder ihr Eigentum den Aktivitäten des Unternehmens zugeordnet werden kann.

Die größte Hürde haben wir bereits genommen. Nämlich die Entscheidung, ob Klimaschäden zu einer Haftung von Unternehmen führen können. Von nun an müssen wir uns mit den Fakten und der Wissenschaft auseinandersetzen.

Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen

Beweisaufnahme

Beweisfragen

1. Besteht eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung des Hausgrundstücks des Klägers?

2. Inwieweit haben der Klimawandel und die von RWE freigesetzten CO2-Emissionen zu dieser Beeinträchtigung beigetragen?

Für die Beantwortung der ersten Beweisfrage veranlasste das Gericht einen Ortstermin in Huaraz, der aufgrund der Corona Pandemie immer wieder verschoben werden musste.

Ende Mai 2022 reisten Richter:innen des OLG Hamm, Rechtsbeistände und vom Gericht bestellte Gutachter nach Peru, um zu untersuchen, ob das Haus des Klägers und seiner Familie tatsächlich von einer möglichen Flutwelle des auf 4.500 m oberhalb der Stadt liegenden Gletschersees Palcacocha bedroht ist.

Die Gutachter legten im Sommer 2023 ein Gutachten vor, auf das die Prozessbeteiligten nun reagieren können. In einem nächsten Schritt wird das OLG Hamm eine mündliche Verhandlung terminieren, zu der Kläger Saúl nach Deutschland kommen wird.

Ich hoffe, dass die Richterinnen und Richter sowie auch die Vertreter von RWE durch ihren Besuch erkannt haben, welchem ständig steigenden Risiko wir hier ausgesetzt sind. Die Frage ist für uns nicht, ob eine Flutwelle droht, sondern wann und wie schlimm sie uns trifft. Ich bin auf die Einschätzung der Sachverständigen gespannt.

Saúl Luciano Lliuya.

Saúl Luciano Lliuya steht auf einer Brücke, die über zwei Flüsse reicht

Saùl Luciano Lliuya während des Besuchs vor Ort in Huaraz auf einer Brücke, unter der zwei Flüsse aus den Anden zusammenfließen.

Kommt das Gericht zu dem Entschluss, dass tatsächlich ein rechtlich relevantes Risiko vorliegt, wird die zweite Beweisfrage angegangen: ob das Risiko bei einer Flutwelle teilweise auch RWE  zugeordnet werden kann.

Timeline

Was ist im Verfahren bereits passiert?

24.11.2015: Saúl Luciano Lliuya reicht die Klage beim Landgericht Essen ein, das sie als „Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung“ einstuft.

Juni 2016: In der Klageerwiderung bestreitet RWE die eigene Verantwortung für Klimaschäden in den Anden und leugnet das Flutrisiko.

15.12.2016: Das Landgericht Essen weist die Klage ab mit der Begründung einer fehlenden "rechtlichen Kausalität". Gleichwohl räumte es aber eine mögliche "naturwissenschaftliche Kausalität" ein.

26.01.2017: Saúl Luciano Lliuya legt beim Oberlandesgericht Hamm (OLG) Berufung ein.

13.11.2017: Bei der mündliche Anhörung gibt das OLG an, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützen.

30.11.2017: Das OLG entscheidet den Eintritt in die Beweisaufnahme.

25.02.2018 und 14.03.2018: Das OLG weist zwei Gegendarstellungen von RWE gegen den Beweisbeschluss klar zurück und stellt erneut fest: Klimaschäden können eine Unternehmenshaftung begründen.

Mai 2022: Gerichtlicher Ortsbesuch zur Beweisaufnahme in Huaraz.

August 2023: Sachverständige legt sein Gutachten zur 1. Beweisfrage vor.

§1004 - Globale Nachbarschaft

§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Anspruchsgrundlage ist § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch, die allgemeine Vorschrift des deutschen Zivilrechts zum Schutz gegen Eigentumsstörungen.

Abs. 1: Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

Abs. 2: Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

Ähnliche Paragrafen gibt es in vielen Ländern. So erhöht die Klage gegen RWE den Druck auf emissionsintensive Unternehmen, aber auch auf die Politik, den Regelungsbedarf in diesem Bereich ernsthafter anzugehen.

Der Paragraf 1004 wird in der Praxis normalerweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten angewendet. Er ist bereits seit 1900 in Kraft. Schon in der Gesetzesbegründung von 1899 wies der Gesetzgeber darauf hin, dass diese Norm auch ein rechtliches Verhältnis über breitere Strecken regulieren kann. Die Klage hat schon jetzt bewirkt, dass Paragraf 1004 neu gelesen wird.
Im Fall RWE hat das OLG Hamm entschieden, dass der Klimawandel mit seinen grenzüberschreitenden Auswirkungen eine Art globales Nachbarschaftsverhältnis herbeigeführt hat, sodass der Paragraf 1004 auch hier gilt. In diesem Fall sind es ungefähr 10.000 Kilometer Luftlinie, die der Hauptsitz von RWE in Essen vom Kläger Saúl Luciano Lliuya in den peruanischen Anden trennt.

Bei einer Anhörung zitierten die Richter:innen die damalige Gesetzesbegründung mit dem Kommentar: „prophetische Phrasen“:
„Wir leben auf dem Grunde eines Luftmeeres. Dieser Umstand führt mit Nothwendigkeit eine Erstreckung der menschlichen Thätigkeit in die Ferne mit sich...Wenn aber die Erlaubtheit oder Unerlaubtheit einer solchen Immission bestimmt werden soll, so hat man nicht bloß das Verhältnis von Nachbar zu Nachbar zu berücksichtigen, vielmehr ist der Umfang des Rechtes des Eigenthümers gegen alle Personen festzusetzen...Der, welcher zur Entstehung oder Verbreitung von Imponderabilien die Ursache liefert, muß wissen, dass dieselben ihren eigenen Weg nehmen. Deren Fortpflanzung über die Grenze ist ihm mithin als Folge seiner That zuzurechnen und ist direkte und indirekte Imission insofern nicht voneinander zu scheiden.

 

Rechtliche Grundlagen

Möchten Sie mehr über die rechtlichen Hintergründe erfahren? In dieser Publikationsliste finden Sie weiterführende Literatur zum Thema Klimahaftung.

Die Bedeutung der Klimawissenschaft

Dies ist die erste Klimaklage, in der die Attributionsforschung maßgeblich vor Gericht getestet wird. Das Gericht akzeptierte bereits grundsätzlich Klimamodelle als Mittel zur Beweisführung.

Unternehmen wie RWE können grundsätzlich für die Folgen ihres Geschäftsmodells haften, falls die Wissenschaft die Mitursächlichkeit beweisen kann. Dies muss nun im Rahmen der Beweisaufnahme für die konkrete Region in den Anden durch Wissenschaftler:innen zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden.

Als bisher weltweit einzige Klage dieser Art, die es in die Beweisaufnahme geschafft hat, ist es eine besondere Herausforderung für das Gericht und die beteiligten Wissenschaftler:innen, die komplexen Beweisfragen anzugehen.

Der Fall fordert die Wissenschaft stark heraus, weil wir verschiedene Wissenschaftsdisziplinen zusammenbringen müssen, die teilweise immer noch ungenügend zusammenarbeiten. Wir brauchen ein umfassenderes Verständnis der Interaktionen des Menschen auf das Klimasystem, die Ökosysteme und die Rückwirkungen auf die Gesellschaft und deren Antwort darauf.

Prof. Dr. Christian Huggel

Schon eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung von Forschern der Universitäten Oxford und Washington kommt zu klarem Ergebnis: Erwärmung, die in der Region oberhalb von Huaraz Gletscherschmelze verursacht, ist zu mehr als 85 Prozent auf Emissionen durch Menschen zurückzuführen. Es sei sogar zu mehr als 99 Prozent sicher, dass sich der Rückzug des Gletschers, der zu dem Flutrisiko am dortigen Gletschersee führt, nicht allein mit natürlichen Veränderungen erklären lasse.

Diese Studie von unabhängigen Dritten liefert wertvolles Beweismaterial, um die Kausalkette zwischen den Emissionen von RWE und den Klimawandelfolgen in den Anden aufzuzeigen. In der Zukunft könnten weitere Studien dieser Art ähnliche Klagen ermöglichen, um auch andere große Treibhausgasemittenten zur Verantwortung zu ziehen.

Kontakt

Dr. Noah Walker-Crawford
info@climatecase.org

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