Klimaklagen als erhebliches Risiko für fossile Konzerne: Unternehmen müssen darüber berichten
Neue wissenschaftliche Studie untermauert, dass Klimaklagen zu deutlichem Wertverlust bei Unternehmen mit CO2-intensiven Geschäftsmodellen führen / Forscher:innen zeigen auf: RWE-Kursverlust um bis zu 6 Prozent durch Klage Saúl Luciano Lliuyas am OLG Hamm
Bonn (25. Mai 2023). Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch weist darauf hin, dass Konzerne mit fossilen Geschäftsfeldern künftig Klimaklagerisiken in ihrer Risiko-Berichterstattung darlegen und auch extern prüfen lassen müssen. Anlass ist eine neue Studie eines Forscher:innen-Teams der renommierten London School of Economics and Political Science, die einen klaren Zusammenhang zwischen Klimaklagen und Kursverlusten betroffener Unternehmen aufzeigt. Diese Verluste seien dann am größten, wenn neue juristische Wege gegen Konzerne eingeschlagen wurden und in diesen Verfahren für das Unternehmen nachteilige (Zwischen-)Entscheidungen gefällt wurden – dies ist etwa beim von Germanwatch unterstützten Verfahren des Peruaners Saúl Luciano Lliuya gegen RWE vor dem Oberlandesgericht Hamm der Fall.
„Das Papier der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler belegt, dass Klimaklagerisiken für Unternehmen mit großen CO2-Emissionen höchst finanzrelevant sind. Konzerne sind verpflichtet, diese Risiken in ihren Berichten auch darzulegen und überprüfen zu lassen, tun dies aber bislang selten“, kommentiert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Wer weiterhin in fossile Unternehmen investiert, muss wissen, dass er ein schwer kalkulierbares Risiko eingeht. Aber auch auf Unternehmen, die nicht berichten, sowie ihre Buchhaltungsunternehmen kommt hier ein Klagerisiko zu.“
Die Studie zeigt, dass Unternehmen mit großen CO2-Emissionen nach einer Klimaklageeinreichung im Schnitt um 0,6 Prozent an Wert verloren, nach einer für das Unternehmen nachteiligen (Zwischen-)Entscheidung eines Gerichts vergrößerte sich der Verlust auf im Schnitt 1,5 Prozent. RWE verlor im Zuge des Verfahrens Lliuya gegen RWE vor dem OLG Hamm sogar zeitweise bis zu knapp 6 Prozent Börsenwert. Dieser höchste Kursverlust ereignete sich bereits in erster Instanz am Landgericht Essen.
In dem Verfahren am OLG Hamm wird im Sommer das Gutachten der Sachverständigen erwartet. Nach Möglichkeiten zur schriftlichen Stellungnahme wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen, um das Gutachten zu erörtern - voraussichtlich noch in diesem Jahr.
****
Zur Studie der London School of Economics
Zum Fall und Stand des Verfahrens am OLG Hamm siehe unsere Presseseite