Das Urteil ist trotz Klageabweisung ein großer Erfolg. Denn es ist das erste Mal, dass ein hohes Gericht in Europa festlegt: Große Emittenten können nach dem deutschen Zivilrecht für die Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Damit ist es ein historisches Grundsatzurteil, auf das sich Betroffene an vielen Orten weltweit berufen können. Die Richter:innen haben festgelegt, dass der Paragraf 1004 des BGB (sogenannter „Nachbarschaftsparagraf“) auch auf die Klimakrise und transnationale Kontexte anwendbar ist, wie im Fall RWE (mit Sitz in Essen, Deutschland) und Saúl Luciano Lliuya (wohnhaft in Huaraz, Peru). Ähnliche rechtliche Voraussetzungen gibt es in mehr als fünfzehn anderen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden, Schweiz oder in Japan. Immer häufiger entscheiden Gerichte, dass Unternehmen angesichts der Klimakrise eine Verantwortung tragen (so beispielsweise auch in einem Verfahren in den Niederlanden gegen Shell) und zugleich werden die Erkenntnisse in der Klimawissenschaft immer präziser. Die Erfolgschancen für Betroffene, die Großemittenten vor Gericht zur Verantwortung ziehen wollen, sind höher als je zuvor.
Saúl Luciano Lliuya ging es mit seiner Klage nicht nur um sich selbst und darum, im Einzelfall zu gewinnen, sondern die Rechte aller Menschen, die den Gefahren der Klimakrise ausgesetzt sind, gegenüber den Verursachern zu stärken. Das ist ihm gelungen.