Gericht entscheidet am 14.04.2025

Am 14. April wird das Gericht mitteilen, wie es in der Klimaklage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE weitergeht. Hier findest du alle Informationen zur Klage und der anstehenden Entscheidung.

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Hier finden Sie Fotos, Videos, Grafiken und Hintergrundberichte zur Klimaklage. Das gesamte Material darf honorarfrei zur Berichterstattung genutzt werden. Einzige Bedingung ist die Angabe des Nachweises, der sich unter jedem Eintrag befindet.

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Webinar: Erste Einblicke in das Urteil vom OLG Hamm im Fall RWE

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Warum ist das Urteil im RWE-Fall historisch? Was bedeutet die Entscheidung für Klimaprozesse und die vom Klimawandel betroffenen Menschen?
Kläger Saúl Luciano Lliuya, Rechtsanwältin Roda Verheyen, Christoph Bals von Germanwatch und Noah Walker-Crawford, Wissenschaftler am Grantham Research Institute geben erste Einblicke in das Urteil.

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FAQs

FAQ

Saúl Luciano Lliuya erfährt als Kleinbauer und Bergführer seit vielen Jahren die Folgen des Klimawandels in den peruanischen Hochanden. Der Gletschersee Palcacocha, der einige Kilometer oberhalb der Stadt Huaraz liegt, ist allein seit 2003 um mehr als das Vierfache und seit 1970 um das 34-fache angewachsen. Durch den Klimawandel steigt das Risiko, dass sich große Eisblöcke von den Gletschern lösen und in den See stürzen. Dies würde eine verheerende Flutwelle und eine meterhohe Überschwemmung in der Stadt verursachen. In der Gefahrenzone leben über 50.000 Menschen.

2014 sprachen Saúl Luciano Lliuya und sein Vater mit einem örtlichen landwirtschaftlichen Berater über die Auswirkungen des Klimawandels in ihrer Region Sie fragten ihn, warum nicht die Hauptverursacher des Klimawandels für dessen Folgen zur Verantwortung gezogen werden. Es sei ungerecht, dass die dort lebenden Menschen die Risiken alleine tragen müssen, obwohl sie kaum oder gar nicht zum Klimawandel beitragen. Den Schutz müssten eigentlich die Verursacher - wo auch immer sie seien - gewährleisten.

Der Landwirtschaftsberater stellte daraufhin den Kontakt zwischen Saúl Luciano Lliuya und Germanwatch her. Ihm war die Arbeit der Organisation zum Thema Klimagerechtigkeit bekannt und er wusste, dass Mitarbeitende zu der im Dezember 2014 in Lima angesetzten COP vor Ort sein würden. Es wurde ein Treffen organisiert und die Möglichkeit einer Muster-Klage gegen große Mitverursacher des Klimawandels diskutiert. Germanwatch stellte den Kontakt zu der deutschen Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen her. Nach ihrer anwaltlichen Beratung entschied sich Saúl für eine Klage gegen den größten Emittent Europas, RWE. Die Klage wurde im November 2015 eingereicht.

Saúl Luciano Lliuya fordert in seiner Klage, dass RWE sich an der Finanzierung von Schutzmaßnahmen an dem Palcacocha Gletschersee in einer Größenordnung beteiligt, die dem Anteil des Unternehmens an der Verursachung des globalen Klimawandels entspricht (ca. 0,5%). Die Konstruktion eines Schutzdammes am See kostet ca. 4 Mio. Dollar. RWE soll dementsprechend ca. 20.000 Dollar beisteuern. RWE müsste nur zahlen, wenn das Projekt von den Behörden umgesetzt und der Kläger mit entsprechenden Kosten belastet wird. Er müsste also den Beitrag zu den Schutzmaßnahmen zahlen und den Betrag von RWE zurückfordern.

Falls es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist einen Beitrag zu den Maßnahmen am See von RWE zu erstreiten, fordert der Kläger darüber hinaus Unterstützung für Maßnahmen, um sein Haus gegen das Flutrisiko zu stärken.

Wichtig war Saúl Luciano Lliuya von Anfang an, dass er nicht allein von einer solchen Klage profitieren wollte. Im Vordergrund steht für ihn

  • der Schutz seiner Stadt und der Menschen in Huaraz und der Region vor den Gefahren des Klimawandels – mittelfristig steht das Gletscherflutrisiko im Vordergrund, längerfristig gibt es große Sorgen, dass der Gletscherrückgang zu Wasserknappheit führen kann,
  • die Bevölkerung vor Ort auf die bestehenden Risiken hinzuweisen und mit ihnen Strategien zur Abhilfe und Anpassung zu entwickeln (u.a. in Zusammenarbeit mit der lokalen NGO Wayintsik
  • die peruanischen Behörden zur Verantwortung zu ziehen, damit diese ihren Vorsorge- und Schutzpflichten nachkommen
  • einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den sich andere Klimawandel-Betroffene vor Gericht berufen können und der zusätzlichen Druck auf die Politik aufbaut.

Anspruchsgrundlage ist §1004 Bürgerliches Gesetzbuch, die allgemeine Vorschrift des deutschen Zivilrechts zum Schutz gegen Eigentumsstörungen.

Abs. 1: Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.

Der Paragraf 1004 wird in der Praxis normalerweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten angewendet. Im Fall RWE hat das OLG Hamm entschieden, dass der Klimawandel mit seinen grenzüberschreitenden Auswirkungen eine Art globales Nachbarschaftsverhältnis herbeigeführt hat. In diesem Fall sind es ungefähr 10.000 Kilometer Luftlinie, die der Hauptsitz von RWE in Essen vom Kläger Saúl Luciano Lliuya in den peruanischen Anden trennt.

RWE ist einer der größten CO2-Einzelemittenten in Europa. Es ist eins der 100 Unternehmen, die gemeinsam für 70% der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Studien zufolge ist RWE allein für knapp 0,5% der menschgemachten Emissionen seit Beginn der Industrialisierung verantwortlich. RWE verfeuert auch heute noch Kohle und kurbelt damit die Klimakrise an.

  • 2015: Einreichung der Klage beim Landgericht Essen. Gericht stuft Klage als „Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung“ ein.
  • 2016: RWE bestreitet die eigene Verantwortung für Klimaschäden in den Anden und leugnet das Flutrisiko. In der Klageerwiderung behaupten die Anwälte, dass nach deutschem Zivilrecht keine Haftungspflicht bestehe.
    Das Landgericht Essen weist die Klage ab mit der Begründung einer fehlenden "rechtlichen Kausalität". Gleichwohl räumte es aber eine mögliche "naturwissenschaftliche Kausalität" ein.
  • 2017: Saúl Luciano Lliuya legt beim Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen das abschlägige Urteil des Landgerichts Essen ein. 
    Während der mündlichen Verhandlung stellt das Gericht fest, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützen. Es folgt die Entscheidung zum Eintritt in die Beweisaufnahme - ein Stück Rechtsgeschichte wird geschrieben!
  • 2018: Das Oberlandesgericht Hamm weist zwei Gegendarstellungen der Anwälte von RWE gegen den Beweisbeschluss klar zurück und stellt erneut fest: Klimaschäden können eine Unternehmenshaftung begründen
    Zwei Sachverständige werden bestellt und beginnen mit der Arbeit am Gutachten zur 1. Beweisfrage: Besteht eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung des Hausgrundstücks des Klägers?
  • 2019: Das Oberlandesgericht Hamm stellt ein Ersuchen an den Staat Peru, die streitgegenständlichen Örtlichkeiten in Huaraz in Augenschein nehmen zu dürfen.
  • 2020: Der Ortstermin zur Beweisaufnahme in Huaraz verzögert sich durch die Corona-Krise und die damit verbundenen Reisebeschränkungen weiter.
  • 2022: Ortsbesuch in Huaraz. Richter, Rechtsvertreter:innen der Prozessbeteiligten sowie gerichtliche Gutachter:innen reisen nach Peru für die Untersuchung der 1. Beweisfrage (s. FAQ 6).
  • 2023: Gerichtlicher Gutachter legt sein Gutachten zur 1. Beweisfrage vor.
  • 17.03.2025 und 19.03.2025: Die mündliche Verhandlung am OLG Hamm findet statt und Kläger Saúl Luciano Lliuya reist hierfür nach Deutschland.
  • 28.05.2025: Die Verkündung im Rechtsverfahren Saúl Luciano Lliuya gegen RWE durch das OLG Hamm erfolgt.

RWE ist sich der Auswirkungen bewusst, die eine Übernahme der Kosten verursachen würde. Vor Gericht haben Anwälte des Unternehmens die Sorge ausgedrückt, dass dies eine Klagewelle gegen Unternehmen auslösen könnte. Im Verfahren leugneten die Anwälte von RWE ein relevantes Flutrisiko in Huaraz und unterstützten die Finanzierung einer fragwürdigen wissenschaftlichen Untersuchung zu dem Thema. RWE hat auch den wissenschaftlich belegten Temperaturanstieg in den Anden infrage gestellt. Wegen mehrfachen Einsprüchen des Unternehmens hat sich das Verfahren bislang verzögert.

Germanwatch hat diese Klage vor allem mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt - insbesondere wegen ihres Charakters eines Präzedenzfalls, um die Verantwortlichkeiten für den Klimawandel und seine Folgen zu klären, vom Klimawandel betroffene Menschen zu unterstützen und zugleich auch den Druck in Richtung eines gebotenen klimapolitischen Umsteuerns weltweit zu befördern. Germanwatch war nicht Beteiligter des Verfahrens und hat keine Gerichts- oder Anwaltskosten finanziert.

Die Entscheidung für den mühevollen Weg einer Musterklage hat allein Saúl Luciano Lliuya mit der Anwältin getroffen. Und auch alle weiteren Entscheidungen im Verfahren liegen allein bei ihm und seiner Anwältin.

Die Stiftung hat sich, da es hier um eine dem Gemeinwohl dienende Musterklage geht, bereit erklärt, für notwendige Gutachten sowie die Anwalts- und Gerichtskosten des Klägers aufzukommen und ruft dafür zu Spenden auf. Saúl Luciano Lliuya allein könnte die Anwalts- und Gerichtskosten nicht bezahlen.

Saúl hat mit seinem mutigen Kampf vor Gericht einen großen Erfolg für alle Betroffene der Klimakrise erzielt: das Gericht hat rechtlich festgelegt: große Emittenten können zur Verantwortung gezogen werden. Informiere Deine Mitmenschen über die Klimaklage von Saúl und diesen großen Meilenstein, den er für uns alle mit erkämpft hat. 

Die Bedrohungslage aufgrund des Klimawandels ist dramatisch. Die regionale Gletscher -Behörde INAIGEM machte im Jahr 2024 anhand einer Studie erneut deutlich, dass die zahlreichen Gletscherseen in der Region eine große Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Immer wieder kommt es zu Felsabbrüchen und Lawinen. Gemeinsam mit Saúl Luciano Lliuya und der NGO Wayintsik Perú arbeitet Germanwatch weiterhin daran, dass Schutz- und Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels durchgeführt werden. 

Germanwatch wird die Bedeutung dieses Falls weitertragen – besonders auch im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen – und sich für die Rechte und den Schutz besonders betroffener Menschen stark machen.

Mit seiner Anwältin, Dr. Roda Verheyen, wird Saúl das Urteil vom 28. Mai 2025 in seiner Klimaklage gegen RWE analysieren und weitere rechtliche Schritte prüfen. 
Gemeinsam mit der lokalen NGO Wayintsik- Perú und der Initiative „Salvemos los Andes“ wird er sein Umfeld über die Bedeutung des Urteils, das er erreicht hat, informieren und weiterhin über die Klimakrise und die Rolle und die Verantwortung von großen Emittenten sensibilisieren.

Germanwatch und die Stiftung Zukunftsfähigkeit werden weiterhin mit dem Kläger und der NGO Wayintsik Perú in Kontakt bleiben und alles dafür tun, dass Schutzmaßnahmen am Gletscherseee Palcacocha umgesetzt werden. 

Saúl Luciano Lliuya arbeitet weiterhin als Bergführer und organisiert Bergtouren in der Region für Tourist:innen. Seine Familie bestellt ein Stück Land außerhalb der Stadt, um Gemüse anzubauen und Tiere zu halten. Diesen Tätigkeiten geht Saúl auch in Zukunft weiter nach.

Gerichte sind dazu da, Recht im jeweiligen Einzelfall anzuwenden und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Die Politik hingegen trägt die Verantwortung, strukturelle Probleme zu erkennen, die im Rahmen einzelner Verfahren offenbart werden, und darauf mit angemessenen Maßnahmen zu reagieren. Im Verlauf dieses Verfahrens wurde ein Missstand sichtbar, der weit über den konkreten Fall hinausgeht: Statt die Unternehmen, die über Jahrzehnte von klimaschädlichen Geschäftsmodellen profitiert haben, tragen aktuell einzelne Betroffene sowie teilweise auch Staaten mit vergleichsweise geringen historischen Emissionen die Hauptlast der Kosten der Klimakrise.

Wir brauchen nun dringend Regelwerke auf nationaler und internationaler Ebene, die klare Pflichten für Verursacher der Klimakrise festlegen. Für politische Entscheidungsträger: innen ist das Momentum da, um klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kostenlast der Klimafolgen gerecht zu verteilen und weitere Schäden einzudämmen. Gelingt dies nicht, werden Konzerne mit dem ständigen Risiko der Haftbarkeit wirtschaften müssen – und Betroffene weltweit werden mit gestärktem Rücken zu den Gerichten ziehen.

Mit dem Urteil steigt der Druck auf Unternehmen aus der fossilen Industrie: Die Entscheidung, dass sie grundsätzlich für Klimafolgen haftbar gemacht werden können, bedeutet für Unternehmen, dass ihre fossilen Geschäftsmodelle mit einem rechtlichen und damit auch finanziellen Risiko behaftet sind. Großemittenten müssen diese möglichen Kosten ab jetzt in ihre Kalkulationen mit aufnehmen. Wenn fossile Unternehmen nicht mehr die Folgen ihrer Geschäftsmodelle auf den Staat und Betroffene abwälzen können, stellt das ihre Profitabilität in Frage. Deshalb ist das Urteil auch eine klare Botschaft an die Finanzmärkte, dass fossile Investitionen keine Zukunft haben. 

Das OLG Hamm hat mit seinem Urteil im Fall RWE eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen, die weit über den Einzelfall hinauswirkt: Es hat rechtlich festgelegt, dass große Emittenten für die Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden können. Gerichtsurteile spielen bei der Auslegung des Rechts und der Entscheidungsfindung eine zentrale Rolle. Es öffnet Türen für Betroffene der Klimakrise, um gegen große Emittenten rechtlich vorzugehen (s. FAQ oben). Doch die Argumente des OLG Hamm werden auch über den Gerichtssaal hinaus wirken und den öffentlichen sowie politischen Diskurs rund um die Frage, inwieweit ein übergreifender Mechanismus zur Kostenbeteiligung von Großemittenten notwendig ist, prägen.

Das Urteil ist trotz Klageabweisung ein großer Erfolg. Denn es ist das erste Mal, dass ein hohes Gericht in Europa festlegt: Große Emittenten können nach dem deutschen Zivilrecht für die Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Damit ist es ein historisches Grundsatzurteil, auf das sich Betroffene an vielen Orten weltweit berufen können. Die Richter:innen haben festgelegt, dass der Paragraf 1004 des BGB (sogenannter „Nachbarschaftsparagraf“) auch auf die Klimakrise und transnationale Kontexte anwendbar ist, wie im Fall RWE (mit Sitz in Essen, Deutschland) und Saúl Luciano Lliuya (wohnhaft in Huaraz, Peru). Ähnliche rechtliche Voraussetzungen gibt es in mehr als fünfzehn anderen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden, Schweiz oder in Japan. Immer häufiger entscheiden Gerichte, dass Unternehmen angesichts der Klimakrise eine Verantwortung tragen (so beispielsweise auch in einem Verfahren in den Niederlanden gegen Shell) und zugleich werden die Erkenntnisse in der Klimawissenschaft immer präziser. Die Erfolgschancen für Betroffene, die Großemittenten vor Gericht zur Verantwortung ziehen wollen, sind höher als je zuvor.

Saúl Luciano Lliuya ging es mit seiner Klage nicht nur um sich selbst und darum, im Einzelfall zu gewinnen, sondern die Rechte aller Menschen, die den Gefahren der Klimakrise ausgesetzt sind, gegenüber den Verursachern zu stärken. Das ist ihm gelungen.

Nach Auffassung des Zivilsenats konnte im spezifischen Fall nicht bewiesen werden, dass das Hausgrundstück von Saúl Luciano Lliuya mit einer hinreichend hohen Wahrscheinlichkeit durch eine Gletscherflut beeinträchtigt wird.

Das Gericht folgte dabei dem Gutachten über das Flutrisiko, das die gerichtlichen Sachverständigen im Sommer 2024 vorgelegt hatten und das im Fokus der mündlichen Verhandlung im März 2025 stand. Die gerichtlichen Sachverständigen schätzten die Wahrscheinlichkeit eines Gletscherseeausbruchs (GLOF), die Saúl Luciano Lliuyas Grundstück erreichen würde in den nächsten dreißig Jahren auf ein Prozent ein. 

Die Sachverständigen stützen sich dabei auf Ereignisse aus der Vergangenheit und übertrugen sie auf die Zukunft. Dabei blendeten sie Felsstürze als Auslöser einer Flutwelle aus sowie die Tatsache, dass diese mit der fortschreitenden Klimakrise immer häufiger auftreten. 

Der Weltklimarat IPCC geht davon aus, dass sich in Hochgebirgsregionen (und auch speziell in den Anden) die Eintrittswahrscheinlichkeit von Ereignissen, die zu Gletscherseeausbrüchen führen, in Zukunft erhöhen wird; insbesondere wird damit gerechnet, dass durch das Abtauen des Permafrosts Gletscher und Berge instabiler und große Felsstürze wahrscheinlicher werden. Die Klägerseite hatte mit Experten aus der Klima- und Gletscherwissenschaft eigene Gutachten zum Risiko von Felsstürzen vorgelegt und die Folgen des Klimawandels mit eingerechnet. Dabei waren sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit eines GLOF in den nächsten dreißig Jahren bei dreißig Prozent liegt. 

Das OLG Hamm legt sich im Urteil zwar nicht fest, welche Eintrittswahrscheinlichkeit exakt erforderlich ist, allerdings soll eine Wahrscheinlichkeit von einem Prozent nicht ausreichen, wie in ähnlichen Klagen der Fall. Die Klägerseite hatte argumentiert, dass selbst ein Risiko von einem Prozent ausreiche, um eine Haftbarkeit zu begründen. Dem ist das Gericht allerdings nicht gefolgt und hat die Klage daher abgewiesen.

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Der Fall auf einen Blick

In diesem Factsheet finden Sie alle wichtigen Informationen gebündelt: Die Ausgangslage und Ziele der Klage, einen Rückblick auf die bisher wichtigen Daten und Erfolge sowie Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden.

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Dr. Marlene Becker
info@climatecase.org
Caroline Schroeder
info@climatecase.org